Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht Kellerstraße 4 48653 Coesfeld Tel.: 02541 9703000 kanzlei@ra-urbanzyk.de www.ra-urbanzyk.de Öffnungszeiten: Büro: Montag bis Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr Termine außerhalb der Bürozeiten nach Absprache. Strafverteidigernotdienst: 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche unter Tel.: 02541 9703000 Kontaktformular Impressum Datenschutz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin schon da, wo Sie eigentlich sein sollen – aber nicht sein möchten oder können. Für stundenlange Auto- und Zugreisen ist Ihnen Ihre Zeit verständlicherweise zu schade. Ist mal wieder ein Termin verlegt worden oder ein letzter außergerichtlicher Vergleichsversuch kurzfristig gescheitert? Der Gegenstandswert oder die Verteidigergebühr die Reise nicht wert? Der Kalender zu voll?    Ich übernehme gerne für Sie Terminsvertretungen bzw. Unterbevollmächtigungen im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm, insbesondere des Landgerichts Münster. Je nach Fall kommen auch weitere Gerichtsbezirke in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in Betracht (z.B. OLG Köln, OLG Düsseldorf, OLG Oldenburg). Wenn Sie Ihre Mandantschaft in sicheren Händen wissen möchten, haben Sie mit mir, Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk, den richtigen Kollegen gefunden: Sie bestimmen die Intensität der Terminsvorbereitung: Wir klären gemeinsam, was ich in Ihrem Auftrag im Termin zu leisten habe. Ein aussagekräftiger Terminsbericht ist selbstverständlich. Ihre Mandantschaft wird sich nicht im Stich gelassen fühlen, nur weil Sie nicht da sind: Wenn gewünscht, nehme ich bereits vor dem Termin persönlich Kontakt zur Mandantschaft auf und nicht erst vor dem Gerichtssaal. Ich stelle mich zeitig am Telefon vor, erörtere meine Besprechung mit Ihnen, stelle einen Bezug zum Gerichtsort her. Nein, ich kann Sie als Anwalt des Vertrauens nicht ersetzen. Aber Ihre Mandantschaft wird spüren, daß Sie mir nicht ohne Grund vertrauen. Wenn ich selbst keine Zeit für Ihren Termin habe oder mir das Rechtsgebiet wirklich fremd ist, helfe ich Ihnen, einen geeigneten Kollegen vor Ort zu finden. Also lassen Sie den Wagen stehen, vergessen die Hotelbuchung in NRW und rufen mich einfach mal an. Ihre Familie wird sich freuen, wenn Sie abends pünktlich zu Hause sind.  Eine Termins-Vollmacht finden Sie gleich hier: Termins-Vollmacht nach § 141 Abs. 3 ZPO Mit freundlichen kollegialen Grüßen Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin schon da, wo Sie eigentlich sein sollen – aber nicht sein möchten oder können. Für stundenlange Auto- und Zugreisen ist Ihnen Ihre Zeit verständlicherweise zu schade. Ist mal wieder ein Termin verlegt worden oder ein letzter außergerichtlicher Vergleichsversuch kurzfristig gescheitert? Der Gegenstandswert oder die Verteidigergebühr die Reise nicht wert? Der Kalender zu voll?    Ich übernehme gerne für Sie Terminsvertretungen bzw. Unterbevollmächtigungen im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm, insbesondere des Landgerichts Münster. Je nach Fall kommen auch weitere Gerichtsbezirke in Nordrhein- Westfalen und Niedersachsen in Betracht (z.B. OLG Köln, OLG Düsseldorf, OLG Oldenburg). Wenn Sie Ihre Mandantschaft in sicheren Händen wissen möchten, haben Sie mit mir, Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk, den richtigen Kollegen gefunden: Sie bestimmen die Intensität der Terminsvorbereitung: Wir klären gemeinsam, was ich in Ihrem Auftrag im Termin zu leisten habe. Ein aussagekräftiger Terminsbericht ist selbstverständlich. Ihre Mandantschaft wird sich nicht im Stich gelassen fühlen, nur weil Sie nicht da sind: Wenn gewünscht, nehme ich bereits vor dem Termin persönlich Kontakt zur Mandantschaft auf und nicht erst vor dem Gerichtssaal. Ich stelle mich zeitig am Telefon vor, erörtere meine Besprechung mit Ihnen, stelle einen Bezug zum Gerichtsort her. Nein, ich kann Sie als Anwalt des Vertrauens nicht ersetzen. Aber Ihre Mandantschaft wird spüren, daß Sie mir nicht ohne Grund vertrauen. Wenn ich selbst keine Zeit für Ihren Termin habe oder mir das Rechtsgebiet wirklich fremd ist, helfe ich Ihnen, einen geeigneten Kollegen vor Ort zu finden. Also lassen Sie den Wagen stehen, vergessen die Hotelbuchung in NRW und rufen mich einfach mal an. Ihre Familie wird sich freuen, wenn Sie abends pünktlich zu Hause sind.  Eine Termins-Vollmacht finden Sie gleich hier: Termins-Vollmacht nach § 141 Abs. 3 ZPO Mit freundlichen kollegialen Grüßen Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk Fachanwalt für Strafrecht

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